Zu den Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators gehören:
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die Maßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz und dessen Anwendung zu koordinieren,
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einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vor der Einrichtung der Baustelle auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen und diesen bei erheblichen Änderungen in der Bauphase zu ändern oder ändern zu lassen,
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Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen, die bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigen sind,
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die Pflichterfüllung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz vom 10. Juni 1998 zu kontrollieren,
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die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren und
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die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zu koordinieren
Für Sie als Bauherr übernehmen wir gerne diese Aufgaben und sorgen für Arbeitssicherheit auf Ihrer Baustelle.